Durch unsere Spezialisierung auf das internationale Steuerrecht haben wir über viele Jahre umfangreiches Know-how in puncto Auslandssachverhalten angesammelt. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Einkünfte entsprechend den Regeln nicht doppelt besteuert werden.
Zu den (Beratungs-)Leistungen der Kanzlei Gundermann aus Brannenburg bei Rosenheim in Sachen internationales Steuerrecht gehören unter anderem:
- Klärung von internationalen Umsatzsteuerfragen und Fragen bezüglich der Besteuerung diverser Einkünfte im In- und Ausland
- Gestaltung von internationalen Sachverhalten und/oder Geschäften
- Verrechnungspreise: Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Verrechnungspreise organisieren und gestalten müssen und unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumentation
- Kommunikation mit ausländischen Behörden und Stellen auf Englisch oder Spanisch
- Betriebsstätte/Wohnsitz im In- oder Ausland: Sie betreiben Ihre Geschäfte international und verfügen über einen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte im In-, bzw. Ausland. Klären Sie mit uns steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen und gestalten Sie Ihre Auslandstransaktionen optimal